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CashKompass

Pensionskasse: Kapitalbezug oder Rente?

Vergleiche die lebenslange PK-Rente mit dem Kapitalbezug: jährlich verfügbarer Betrag, kumulierte Auszahlung und Break-even-Alter — inkl. Kapitalauszahlungssteuer und Renten-Besteuerung. Alle Berechnungen laufen direkt im Browser.

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BVG-Mindestsatz im Obligatorium ist 6,8 %; viele Kassen rechnen im Überobligatorium tiefer (oft 5,0–6,0 %). Modellwert — Wert aus deinem PK-Reglement übernehmen.

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Erwartete Rendite nach Kosten und Steuern, mit der du das bezogene Kapital selbst anlegst. Näherung/Modellwert — im Alter meist konservativ wählen.

Jahre
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Modellwert. Statistisch erreicht ein 65-jähriger Mensch in der Schweiz im Schnitt rund 85–88 Jahre — wer länger lebt, profitiert von der lebenslangen Rente.

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Die Rente wird voll als Einkommen besteuert. Modellwert — dient nur der Netto-Vergleichszahl unten, nicht dem Break-even.

Rente pro Jahr (lebenslang)

CHF 30'000

CHF 2'500 / Monat · netto n. St. CHF 22'500

Kapital-Annuität pro Jahr

CHF 27'288

CHF 2'274 / Monat · über 22 Jahre

Break-even-Alter

66 Jahre

Ab hier liegt die kumulierte Rente vorn

Bei diesen Annahmen liefert die lebenslange Rente rund CHF 2'712 mehr pro Jahr als die Kapital-Annuität — und sie läuft weiter, auch wenn du älter als 87 wirst. Der Kapitalbezug rechnet sich vor allem dann, wenn du eine höhere eigene Rendite erzielst oder Kapital vererben möchtest.

Kumulierte Auszahlung: Rente vs. Kapitalbezug

Brutto-Vergleich (vor Einkommenssteuer). Die Kapital-Annuität endet bei Alter 87, weil das Restkapital dann aufgebraucht ist; die Rente läuft lebenslang weiter.

So wird gerechnet

  • Rente: CHF 500'000 × 6 % = CHF 30'000 pro Jahr, lebenslang und voll als Einkommen steuerbar.
  • Kapitalauszahlungssteuer: einmalig, getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz. Modellsatz hier 8.5 %CHF 42'500. Restkapital nach Steuer: CHF 457'500.
  • Kapital-Annuität: das Restkapital wird mit 2.5 % verzinst und über 22 Jahre (Bezugsalter 65 bis Lebenserwartung 87) als gleichbleibende Annuität entnommen = CHF 27'288 pro Jahr.
  • Break-even-Alter: das Alter, ab dem die kumulierte lebenslange Rente die kumulierte Kapital-Auszahlung dauerhaft übertrifft.

Vereinfachtes Modell (Näherung): konstante Rente und konstante eigene Rendite, keine Teuerung, keine Vermögenssteuer auf das bezogene Kapital, keine Witwen-/Witwerrente, Kapitalauszahlungssteuer als pauschaler Modellsatz (kantonal unterschiedlich). Für deine konkrete Situation gibt der PK-Vorsorgeausweis die massgeblichen Werte vor.

Für die Rente spricht

  • Lebenslang garantiert — kein Langlebigkeitsrisiko.
  • Keine eigene Anlageentscheidung, planbares Einkommen.
  • Hinterbliebenenschutz (Ehegattenrente, meist ~60 %).
  • Kein Risiko, das Kapital zu früh aufzubrauchen.

Für den Kapitalbezug spricht

  • Volle Flexibilität — Geld nach eigenem Bedarf einsetzen.
  • Restkapital ist vererbbar (Rente verfällt grundsätzlich).
  • Rente ist voll steuerbar; Kapital nur einmalig zu reduziertem Satz.
  • Chance auf höhere eigene Rendite (mit Anlagerisiko).

Kapital oder Rente — worauf es ankommt

Die Entscheidung ist endgültig und hängt von Gesundheit, Familie, Steuersituation und Anlageerfahrung ab. Viele wählen einen Teilbezug (z. B. die Hälfte als Rente, die Hälfte als Kapital), um Sicherheit und Flexibilität zu kombinieren. Prüfe zuerst, ob deine AHV-&-PK-Renten den Grundbedarf decken — siehe unseren Vorsorgelücken-Rechner. Mehr Hintergrund findest du im Ratgeber Kapital oder Rente aus der Pensionskasse.

Häufige Fragen zu Kapitalbezug vs. Rente

Lohnt sich Kapital oder Rente aus der Pensionskasse?

Das hängt vor allem von deiner Lebenserwartung, der eigenen Anlagerendite und dem Umwandlungssatz ab. Wer lange lebt und konservativ anlegt, fährt mit der lebenslangen Rente oft besser; wer eine höhere Rendite erzielt oder vererben möchte, mit dem Kapital. Dieser Rechner zeigt das Break-even-Alter für deine Annahmen.

Wie wird die Pensionskassen-Rente besteuert?

Die PK-Rente ist zu 100 % als Einkommen steuerbar und erhöht jedes Jahr dein steuerbares Einkommen. Der Kapitalbezug wird dagegen einmalig, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert (kantonal unterschiedlich).

Was ist der Umwandlungssatz?

Der Umwandlungssatz wandelt dein Altersguthaben in die Jahresrente um: Rente = Guthaben × Umwandlungssatz. Im BVG-Obligatorium beträgt er mindestens 6,8 %; im Überobligatorium rechnen viele Kassen tiefer (oft 5,0–6,0 %). Massgeblich ist dein PK-Reglement.

Kann ich Kapital und Rente kombinieren?

Ja, die meisten Pensionskassen erlauben einen Teilbezug — z.B. die Hälfte als Rente und die Hälfte als Kapital. So sicherst du den Grundbedarf über die Rente und bleibst mit dem Kapital flexibel. Fristen und Mindestanteile regelt das PK-Reglement.

Wie genau ist dieser Rechner?

Es ist ein vereinfachtes Modell (Näherung): konstante Rente und Rendite, keine Teuerung, pauschale Kapitalauszahlungssteuer und keine Hinterbliebenenrente. Für eine verbindliche Entscheidung sind dein Vorsorgeausweis und eine individuelle Steuer-/Vorsorgeberatung massgeblich.

Stand: 2026 · Vereinfachte Modellrechnung ohne Gewähr. Steuersätze, Umwandlungssätze und Lebenserwartung variieren; massgeblich sind dein PK-Reglement und Vorsorgeausweis. Keine Steuer-, Vorsorge- oder Anlageberatung.