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Vorsorge27. Juni 20269 Min. Lesezeit· Von der CashKompass Redaktion

Die 2. Säule (BVG) einfach erklärt: Pensionskasse verstehen

2. Säule erklärt: Obligatorium, Koordinationsabzug, Umwandlungssatz 6,8 % und was beim Stellenwechsel mit deiner Pensionskasse passiert – verständlich für 2026.

Die 2. Säule (BVG) einfach erklärt: Pensionskasse verstehen
Die 2. Säule (BVG) einfach erklärt: Pensionskasse verstehen

Jeden Monat verschwindet ein Posten namens «BVG» oder «Pensionskasse» von deinem Lohn – und für die meisten bleibt er ein Rätsel. Dabei ist die 2. Säule nach dem Eigenheim oft das grösste Vermögen, das ein Mensch im Leben aufbaut. Dieser Ratgeber hat die 2. Säule erklärt, ohne Fachjargon: Wie das Geld zusammenkommt, warum der Koordinationsabzug deine Beiträge drückt, was der Umwandlungssatz von 6,8 % bedeutet und was bei einem Stellenwechsel mit deinem Guthaben geschieht.

Das Schweizer Drei-Säulen-System in 30 Sekunden

Die Altersvorsorge in der Schweiz ruht auf drei Säulen:

  1. 1. Säule (AHV): die staatliche Grundsicherung, finanziert im Umlageverfahren. Sie soll den Existenzbedarf decken.
  2. 2. Säule (BVG): die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse deines Arbeitgebers. Sie soll – zusammen mit der AHV – rund 60 % deines letzten Lohns ersetzen.
  3. 3. Säule (3a/3b): die private, freiwillige Vorsorge mit Steuervorteilen.
Die 2. Säule ist das «BVG» – das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge. Im Gegensatz zur AHV wird hier nicht umverteilt, sondern kapitalgedeckt gespart: Dein Geld liegt auf deinem persönlichen Konto bei der Pensionskasse und wird verzinst. Wer noch eine Vorsorgelücke befürchtet, sollte zuerst die Vorsorgelücke berechnen.

Wer ist überhaupt versichert?

Nicht jeder Lohn ist obligatorisch in der 2. Säule versichert. Damit du aufgenommen wirst, müssen 2026 zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Du bist mindestens 17 Jahre alt (anfangs nur gegen Tod und Invalidität, ab 25 auch fürs Alter).
  • Dein Jahreslohn liegt über der Eintrittsschwelle von CHF 22'680.
Liegst du darunter – etwa bei einem kleinen Teilzeitpensum oder mehreren Mini-Jobs – bist du nicht obligatorisch versichert. Das ist eine häufige, oft unbemerkte Vorsorgelücke, gerade bei Frauen mit reduziertem Pensum.

Obligatorium vs. Überobligatorium

Das ist der wichtigste Unterschied, den die meisten nicht kennen. Das BVG schreibt nur ein Minimum vor – das Obligatorium. Alles, was die Pensionskasse darüber hinaus versichert, ist überobligatorisch und freiwillig grosszügiger.

  • Obligatorium: versichert wird der Lohn zwischen dem Koordinationsabzug und dem oberen Grenzbetrag von CHF 90'720 (2026). Hier gelten strenge gesetzliche Regeln: Mindestzins, Mindest-Umwandlungssatz.
  • Überobligatorium: Lohnteile über CHF 90'720 oder zusätzliche Leistungen, die die Kasse freiwillig versichert. Hier darf die Pensionskasse eigene, oft tiefere Sätze anwenden.
Warum das zählt: Wer gut verdient, hat häufig ein grosses überobligatorisches Guthaben. Auf diesen Teil gelten nicht die gesetzlichen 6,8 % Umwandlungssatz, sondern tiefere «umhüllende» Sätze. Ein Blick auf deinen Vorsorgeausweis lohnt sich – dort steht der effektive Satz.

Der Koordinationsabzug: warum nicht der ganze Lohn versichert ist

Die 2. Säule versichert nicht deinen ganzen Lohn, sondern nur den koordinierten Lohn. Der Gedanke: Den untersten Teil deckt bereits die AHV ab, also wird ein fixer Betrag abgezogen – der Koordinationsabzug von CHF 26'460 (2026).

So rechnest du den versicherten Lohn aus:

SchrittBeispiel ABeispiel B
BruttojahreslohnCHF 70'000CHF 100'000
– KoordinationsabzugCHF 26'460CHF 26'460
= koordinierter (versicherter) LohnCHF 43'540CHF 73'540*
*Beim oberen Grenzbetrag von CHF 90'720 wird gedeckelt; der koordinierte Lohn beträgt maximal CHF 64'260 im reinen Obligatorium. Versichert die Kasse überobligatorisch, kann der Betrag höher liegen.

Der Koordinationsabzug erklärt, warum gerade Teilzeitbeschäftigte und Geringverdienende eine schwache 2. Säule aufbauen: Bei einem Lohn von CHF 30'000 bleiben nach Abzug nur CHF 3'540 versichert. Manche fortschrittliche Kassen reduzieren den Koordinationsabzug deshalb anteilig zum Pensum.

Wie das Guthaben wächst: die Sparprozesse

Dein Altersguthaben setzt sich aus drei Quellen zusammen: deinen Beiträgen, den Beiträgen des Arbeitgebers (mindestens gleich hoch wie deine) und den Zinsen. Auf dem obligatorischen Teil garantiert der Bund 2026 einen Mindestzins von 1,25 %.

Entscheidend sind die altersabhängigen Sparbeiträge: Je älter du wirst, desto höher ist der Prozentsatz deines koordinierten Lohns, der gespart wird. Das BVG schreibt diese Mindest-Altersgutschriften vor:

AlterAltersgutschrift (% des koordinierten Lohns)
25–347 %
35–4410 %
45–5415 %
55–6518 %
Diese Staffelung hat zwei Folgen. Erstens: In jungen Jahren wächst dein Guthaben langsam, ab 45 dann deutlich schneller. Zweitens: Ältere Arbeitnehmende sind für Arbeitgeber teurer – ein politisch umstrittener Punkt. Lade dir einmal pro Jahr deinen Vorsorgeausweis herunter und prüfe, ob die Gutschriften korrekt verbucht wurden.

Der Umwandlungssatz 6,8 %: so wird aus Kapital eine Rente

Beim Erreichen des Rentenalters rechnet die Pensionskasse dein Altersguthaben in eine lebenslange Jahresrente um. Der Faktor dafür ist der Umwandlungssatz. Für das Obligatorium liegt der gesetzliche Mindestsatz 2026 weiterhin bei 6,8 %.

Die Rechnung ist einfach: Guthaben × Umwandlungssatz = Jahresrente.

  • CHF 300'000 × 6,8 % = CHF 20'400 Jahresrente (CHF 1'700/Monat)
  • CHF 500'000 × 6,8 % = CHF 34'000 Jahresrente (CHF 2'833/Monat)
Der Satz von 6,8 % unterstellt, dass dein Geld rund 15 Jahre reichen muss. Weil die Menschen länger leben und die Kapitalmärkte tiefere Renditen abwerfen, ist dieser Satz vielen Kassen eigentlich zu hoch – sie quersubventionieren die Renten teils aus den Erträgen der Erwerbstätigen. Im Überobligatorium wenden Kassen darum oft tiefere umhüllende Sätze von 4,5 % bis 5,5 % an. Genau diese Mechanik macht für viele den Kapitalbezug attraktiver – wir vergleichen die Optionen im Ratgeber Kapital oder Rente aus der Pensionskasse und du kannst es direkt mit unserem Rechner Kapital vs. Rente durchspielen.

Hinweis zum Zinsumfeld: Der SNB-Leitzins verharrt im Juni 2026 bei 0,0 % (SNB). Tiefe Zinsen drücken sowohl den BVG-Mindestzins als auch die Renditeerwartungen der Pensionskassen – ein wichtiger Hintergrund für die Debatte um den Umwandlungssatz.

Freizügigkeit: dein Geld gehört dir

Ein zentrales Prinzip der 2. Säule heisst Freizügigkeit: Dein angespartes Guthaben gehört dir und reist mit, wenn du den Arbeitgeber wechselst. Es bleibt zweckgebunden für die Vorsorge, geht aber nie verloren – das regelt das Freizügigkeitsgesetz (FZG).

Beziehen kannst du das Kapital vor der Pensionierung nur in klar definierten Fällen:

  • Wohneigentum zum Eigenbedarf (Kauf, Amortisation der Hypothek) – mehr dazu im Ratgeber PK-Vorbezug für Wohneigentum.
  • Selbstständigkeit (Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit).
  • Definitiver Wegzug aus der Schweiz.
  • Geringfügiges Guthaben (unter einem Jahresbeitrag).
In allen anderen Fällen bleibt das Geld im Vorsorgekreislauf – das schützt deine Altersvorsorge vor kurzfristigen Zugriffen.

Was beim Stellenwechsel passiert

Das ist der häufigste Moment, in dem Menschen mit der 2. Säule in Berührung kommen – und Fehler machen. Wechselst du die Stelle, geschieht Folgendes:

  1. Austritt: Deine bisherige Pensionskasse berechnet deine Freizügigkeitsleistung (dein gesamtes Guthaben) und überweist sie.
  2. Neue Stelle: Hast du bereits einen neuen Arbeitgeber, geht das Geld direkt an dessen Pensionskasse. Du musst aktiv werden und deine Austrittsabrechnung der neuen Kasse melden, damit alles eingebracht wird.
  3. Keine neue Stelle: Bist du arbeitslos, machst eine Auszeit oder gehst ins Ausland, parkst du das Geld auf einem Freizügigkeitskonto oder in einer Freizügigkeitspolice.
Achtung – der grösste Fehler: Bringst du dein Guthaben bei der neuen Stelle nicht ein oder vergisst ein altes Freizügigkeitskonto, verzichtest du auf Versicherungsschutz und Zinsen. Es gibt in der Schweiz Hunderttausende «vergessener» Guthaben bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Prüfe darum bei jedem Wechsel: Ist mein ganzes Geld am richtigen Ort?

Tipp: Freizügigkeitsgelder splitten

Hast du eine Phase ohne Arbeitgeber, kannst du dein Guthaben auf zwei Freizügigkeitskonten bei verschiedenen Stiftungen verteilen. Das erlaubt dir später, die Auszahlungen über zwei Steuerjahre zu staffeln und dank der Progression Steuern zu sparen.

Was die 2. Säule sonst noch absichert

Die Pensionskasse ist nicht nur Altersvorsorge. Sie schützt dich und deine Familie auch bei:

  • Invalidität: Wirst du erwerbsunfähig, zahlt die Kasse eine Invalidenrente.
  • Tod: Hinterbliebene erhalten eine Witwen-/Witwerrente (in der Regel 60 % der Altersrente) und Kinderrenten.
Diese Risikoleistungen laufen schon ab Alter 17 – lange bevor das Alterssparen beginnt.

Einkauf: freiwillig mehr einzahlen

Hast du Beitragslücken (etwa durch Auslandsaufenthalte, Studium oder Teilzeit), kannst du dich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen. Diese Einkäufe sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar – ein beliebtes Instrument, um in einkommensstarken Jahren Steuern zu sparen und gleichzeitig die Rente zu erhöhen. Beachte die Sperrfrist: Nach einem Einkauf darfst du das betroffene Kapital drei Jahre lang nicht als Kapital beziehen.

Häufige Irrtümer über die 2. Säule

  • «Mein Geld ist weg.» Falsch – dank Freizügigkeit reist es immer mit.
  • «Der Arbeitgeber zahlt das alles.» Er muss mindestens gleich viel wie du beitragen, oft mehr; aber dein Anteil kommt vom Lohn.
  • «6,8 % gelten für mein ganzes Guthaben.» Nur fürs Obligatorium. Im Überobligatorium sind die Sätze tiefer.
  • «Teilzeit ist egal.» Der Koordinationsabzug trifft kleine Pensen hart – prüfe das Reglement deiner Kasse.

Fazit

Die 2. Säule ist kein abstrakter Lohnabzug, sondern dein persönliches Alterskapital. Wer den Koordinationsabzug, das Zusammenspiel von Obligatorium und Überobligatorium sowie die Freizügigkeit versteht, trifft bessere Entscheidungen – beim Stellenwechsel, beim Einkauf und später bei der Wahl zwischen Kapital und Rente. Der wichtigste Schritt kostet nichts: Lies einmal im Jahr deinen Vorsorgeausweis und stelle sicher, dass kein Guthaben vergessen geht.

Offizielle und vertiefende Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), admin.ch zur beruflichen Vorsorge und die Schweizerische Nationalbank (SNB) zum Zinsumfeld.

Stand: 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Finanz- oder Steuerberatung. Für deine persönliche Situation – insbesondere bei Einkäufen, Kapitalbezug oder Stellenwechsel – wende dich an deine Pensionskasse oder eine unabhängige Fachperson.


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Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Finanz- oder Anlageberatung.