Direkt zum Inhalt springen
CashKompass
← Alle Artikel
Steuern27. Juni 202610 Min. Lesezeit· Von der CashKompass Redaktion

Erbschafts- und Schenkungssteuer Schweiz: Was gilt 2026?

Erbschaftssteuer Schweiz 2026: Wer zahlt, wer ist befreit, wie hoch sind die kantonalen Sätze? Freibeträge, Wohnsitzregel und Steuerplanung erklärt.

Erbschafts- und Schenkungssteuer Schweiz: Was gilt 2026?
Erbschafts- und Schenkungssteuer Schweiz: Was gilt 2026?

Eine Erbschaft ist in der Schweiz selten ein steuerliches Problem – und manchmal doch eines der teuersten. Ob Sie auf Ihr Erbe nichts zahlen oder fast die Hälfte abgeben müssen, hängt nicht von der Höhe des Vermögens ab, sondern von zwei Fragen: Wie eng waren Sie mit der verstorbenen Person verwandt, und in welchem Kanton hatte sie ihren letzten Wohnsitz. Die Erbschaftssteuer Schweiz ist eine kantonale Angelegenheit – und genau das macht sie unübersichtlich. Dieser Ratgeber bringt 2026 Ordnung in das System.

Es gibt keine nationale Erbschaftssteuer

Der wichtigste Punkt zuerst: Der Bund erhebt keine Erbschafts- und keine Schenkungssteuer. Die Kompetenz liegt vollständig bei den Kantonen, und teilweise dürfen auch die Gemeinden mitreden. Das Resultat sind 26 unterschiedliche Regelwerke mit eigenen Steuersätzen, Freibeträgen und Befreiungen. Was im einen Kanton steuerfrei durchgeht, kann im Nachbarkanton mit über 40 Prozent belastet werden.

Eine eidgenössische Erbschaftssteuer wurde mehrfach angedacht. Die Volksinitiative «Für eine massvolle Besteuerung von Erbschaften» wurde 2025 von Volk und Ständen deutlich verworfen. Damit bleibt es bei der kantonalen Hoheit – und bei den grossen Unterschieden, die jede Nachlassplanung in der Schweiz prägen.

Zur Einordnung: Die Erbschaftssteuer betrifft den Übergang von Vermögen im Todesfall, die Schenkungssteuer denselben Übergang zu Lebzeiten. Beide sind in fast allen Kantonen aneinandergekoppelt, damit man die Erbschaftssteuer nicht einfach durch frühzeitiges Verschenken umgeht.

Wer zahlt – und wer nicht: der Verwandtschaftsgrad entscheidet

Die zentrale Logik aller kantonalen Gesetze: Je näher die verwandtschaftliche Beziehung, desto tiefer (oder null) die Steuer. Je entfernter, desto teurer.

  • Ehepartner und eingetragene Partner sind in 25 von 26 Kantonen vollständig steuerfrei – egal wie hoch das Erbe ist. Einzig Solothurn kennt eine theoretische Belastung, die durch einen sehr hohen Freibetrag praktisch entschärft ist.
  • Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) sind in den meisten Kantonen ebenfalls steuerbefreit. Einige Kantone besteuern sie aber, etwa Waadt, Neuenburg, Appenzell Innerrhoden oder Graubünden – meist mit tiefen Sätzen von 1 bis 3,5 Prozent und mit Freibeträgen.
  • Eltern werden je nach Kanton befreit oder mit moderaten Sätzen belastet.
  • Geschwister, Nichten und Neffen zahlen in den meisten Kantonen mittlere Sätze, je nach Kanton und Erbhöhe rund 5 bis 20 Prozent.
  • Konkubinatspartner und nicht verwandte Personen trifft es am härtesten: In den meisten Kantonen werden sie steuerlich wie Fremde behandelt und unterliegen den Höchstsätzen – kantonal bis gegen 40 Prozent.
Genau dieser letzte Punkt ist die häufigste böse Überraschung. Wer jahrzehntelang im Konkubinat lebt, ist erbrechtlich und steuerlich nicht automatisch wie ein Ehepartner gestellt. Einige Kantone (etwa Graubünden, Luzern oder Zug) stellen langjährige Konkubinatspartner unter Bedingungen den Ehegatten gleich – die Mehrheit tut das nicht.

Kantone ohne Erbschaftssteuer

Ein Sonderfall ist der Kanton Schwyz: Er erhebt gar keine Erbschafts- und Schenkungssteuer – für niemanden, ohne Begrenzung. Jede Erbschaft ist dort zu 100 Prozent steuerfrei, selbst zugunsten von Nichtverwandten.

In Obwalden sind Nachkommen und Ehegatten befreit; entferntere Empfänger werden hingegen besteuert. Die häufig gehörte Aussage «Schwyz und Obwalden haben keine Erbschaftssteuer» stimmt also nur für Schwyz uneingeschränkt. Prüfen Sie im Zweifel immer den konkreten Einzelfall beim kantonalen Steueramt.

Freibeträge: erst ab einem bestimmten Betrag wird es teuer

Selbst wenn ein Kanton eine Kategorie besteuert, gilt die Steuer oft erst oberhalb eines Freibetrags. Diese Beträge variieren stark:

KantonBeispiel-FreibetragBemerkung
BernCHF 12'000für direkte Nachkommen (sofern besteuert)
Waadtbis CHF 50'000für Kinder, danach gestaffelte Sätze
NeuenburgCHF 50'000Nachkommen, darüber rund 3 %
LuzernFreigrenzeKonkubinat unter Bedingungen begünstigt
Diese Zahlen sind illustrativ und ändern sich kantonal. Massgebend ist immer das aktuelle kantonale Gesetz. Wichtig: Ein Freibetrag reduziert die steuerbare Erbmasse, bevor der Tarif greift – bei Konkubinatspartnern fehlt ein solcher Freibetrag in vielen Kantonen ganz, was die hohe Belastung zusätzlich verschärft.

Welcher Kanton besteuert? Wohnsitz und Liegenschaft

Diese Frage entscheidet über die Steuerrechnung – und sie hat zwei Antworten:

  1. Bewegliches Vermögen (Bankguthaben, Wertschriften, Bargeld, Fahrzeuge) wird am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person besteuert. Wo die Erbinnen und Erben wohnen, spielt keine Rolle.
  2. Liegenschaften werden immer am Standort der Immobilie besteuert (Belegenheitsprinzip), unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers.
Ein Beispiel: Eine in Zug wohnhafte Person hinterlässt einem Neffen ein Wertschriftendepot sowie ein Ferienhaus im Wallis. Das Depot wird nach Zuger Recht besteuert, das Ferienhaus nach Walliser Recht – mit zwei verschiedenen Tarifen in einem einzigen Nachlass.

Daraus folgt: Wer Wohneigentum besitzt, kann die Erbschaftssteuer auf die Immobilie nicht durch einen Wohnsitzwechsel «wegoptimieren». Für das bewegliche Vermögen hingegen kann der Wohnsitz im Alter durchaus relevant werden – ein Punkt, der in vielen Nachlassplanungen unterschätzt wird.

Bewertung der Erbmasse

Besteuert wird der Verkehrswert des übergehenden Vermögens nach Abzug der Schulden und der Erbgangskosten. Liegenschaften werden in der Regel zum amtlichen Wert oder zum Steuerwert angesetzt, der je nach Kanton deutlich unter dem Marktwert liegen kann. Wer den Wert seiner selbstbewohnten Immobilie und deren Besteuerung verstehen will, findet die Grundlagen im Beitrag zum Eigenmietwert 2026 – die dortigen Bewertungsmechanismen prägen auch den erbschaftssteuerlichen Wert mit.

Bei der Säule 3a und bei Lebensversicherungen gelten Sonderregeln: Auszahlungen an begünstigte Personen unterliegen häufig nicht der Erbschaftssteuer, sondern wurden bereits bei der Auszahlung mit einer separaten Kapitalleistungssteuer erfasst. Auch das ist kantonal ausgestaltet.

Steuerplanung: Was 2026 legal möglich ist

Erbschaftssteuern lassen sich nicht «umgehen», aber mit sauberer Planung deutlich senken. Diese Hebel sind verbreitet und legal:

  • Frühzeitig schenken – aber bewusst. In den meisten Kantonen ist die Schenkungssteuer mit der Erbschaftssteuer verkoppelt und Schenkungen der letzten Jahre vor dem Tod werden hinzugerechnet. Ein blosses Verschenken «kurz vorher» bringt also nichts.
  • Freibeträge mehrfach nutzen. Wo ein Freibetrag pro Schenkung gilt, kann eine über Jahre gestaffelte Vermögensübergabe die Gesamtbelastung senken.
  • Konkubinatspartner absichern. Wer nicht verheiratet ist, sollte mit Testament oder Erbvertrag und – wo möglich – über begünstigte Vorsorgelösungen vorsorgen, weil die steuerliche Schlechterstellung sonst voll durchschlägt.
  • Wohnsitz im Alter bewusst wählen – relevant fürs bewegliche Vermögen, nicht für Liegenschaften.
  • Testament und Erbvertrag seit der Erbrechtsrevision 2023 nutzen: Die verfügbare Quote ist grösser geworden, was mehr Spielraum für eine steueroptimierte Verteilung schafft.
Wie stark sich eine zusätzliche steuerbare Position überhaupt auswirkt, hängt von Ihrer gesamten Steuersituation ab. Wer abschätzen will, in welcher Progression sich ein zusätzlicher Franken bewegt, kann das mit dem Grenzsteuersatz-Rechner durchspielen – das hilft auch bei der Frage, ob sich eine Schenkung im laufenden Jahr lohnt oder besser ins nächste verschoben wird.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

«Erben zahlt man immer.» Falsch. Für Ehepartner und in den meisten Kantonen auch für Kinder fällt gar keine Erbschaftssteuer an. Die Steuerlast konzentriert sich auf entferntere Empfänger.

«Der Wohnsitz der Erben zählt.» Falsch. Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person (bzw. der Standort einer Immobilie), nicht der Wohnort der Begünstigten.

«Wir leben seit 20 Jahren zusammen, also gilt das wie Ehe.» In den meisten Kantonen leider nicht. Ohne Heirat, Testament oder kantonale Sonderregel droht dem Konkubinatspartner der Höchstsatz.

«Ich verschenke alles kurz vor dem Tod.» Wird in den meisten Kantonen rückwirkend einbezogen. Planung muss früh und gestaffelt erfolgen.

Zinsumfeld 2026 als Kontext

Für die Nachlassplanung spielt auch das Zinsumfeld eine Rolle. Die Schweizerische Nationalbank hat ihren Leitzins am 18. Juni 2026 erneut bei 0,0 Prozent belassen (SNB). Tiefe Zinsen bedeuten, dass übertragenes Vermögen real kaum «von selbst» wächst – ein Argument dafür, Vermögensübergaben nicht endlos aufzuschieben, sondern Freibeträge über die Jahre planvoll zu nutzen.

Fazit

Die Erbschaftssteuer Schweiz ist kein einheitliches Gesetz, sondern ein Flickenteppich aus 26 kantonalen Regelwerken. Die gute Nachricht: Für die meisten Familien – Ehepartner und Kinder – fällt sie gar nicht oder kaum an. Die schlechte: Konkubinatspartner, Geschwister und Nichtverwandte können je nach Kanton mit Sätzen bis gegen 40 Prozent belastet werden. Entscheidend sind der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, der Standort allfälliger Liegenschaften und der Verwandtschaftsgrad. Wer früh plant, Freibeträge nutzt und insbesondere unverheiratete Partner absichert, kann die Belastung legal und deutlich senken.

Verbindlich ist immer das kantonale Steuergesetz und die Auskunft des zuständigen kantonalen Steueramts. Eine schnelle Übersicht bieten ch.ch und die ESTV, die Tarife und Befreiungen je Kanton dokumentieren.

Stand: 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und stellt keine Finanz- oder Steuerberatung dar. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an das kantonale Steueramt oder eine Fachperson.


Mehr entdecken

Unsere kostenlosen Rechner und unabhängigen Vergleiche helfen dir, bessere Entscheidungen zu treffen:

Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Finanz- oder Anlageberatung.