Steuererklärung Schweiz 2026: 12 legale Abzüge, die du nutzen solltest
Steuern sparen mit Abzügen 2026: Säule 3a, PK-Einkauf, Berufskosten, Krankheitskosten & mehr – mit Voraussetzungen und konkretem Spareffekt.
Die Steuererklärung ist für viele lästige Pflicht – dabei ist sie das einzige Formular im Jahr, mit dem du dir legal mehrere Tausend Franken zurückholen kannst. Wer beim Steuern sparen mit Abzügen sorgfältig vorgeht, senkt sein steuerbares Einkommen deutlich, und weil die Schweizer Einkommenssteuer progressiv ist, schlägt jeder zusätzliche Abzug überproportional durch. Dieser Ratgeber zeigt dir zwölf legale Abzüge für die Steuererklärung 2026 – mit Voraussetzung und konkretem Spareffekt. Wichtig vorweg: Die hier genannten Beträge sind eidgenössische Richtwerte (direkte Bundessteuer). Kantone und Gemeinden setzen eigene Maximalbeträge und Tarife – ein Blick in die kantonale Wegleitung lohnt sich immer.
Warum jeder Abzug doppelt zählt
Bevor wir zu den einzelnen Posten kommen, ein zentrales Prinzip: Ein Abzug spart dir nicht den vollen Betrag, sondern nur deinen Grenzsteuersatz davon. Wer einen Grenzsteuersatz von 30 Prozent hat, spart bei einem Abzug von CHF 7'258 also rund CHF 2'177 an Steuern – nicht die ganzen 7'258 Franken. Genau deshalb lohnt es sich, vor jeder Einzahlung den eigenen Grenzsteuersatz zu kennen. Mit dem Grenzsteuersatz-Rechner siehst du in Sekunden, wie viel dir der nächste Abzug tatsächlich bringt.
Je höher dein Einkommen, desto mehr ist jeder Abzug wert. Bei tiefen Einkommen ist der Effekt kleiner, dafür greifen oft zusätzliche kantonale Entlastungen. Die folgenden zwölf Abzüge sind nach Hebelwirkung sortiert – die ersten beiden bringen am meisten.
1. Säule 3a – der grösste Hebel
Die Säule 3a ist der wirkungsvollste Steuerabzug für die meisten Erwerbstätigen. Der einbezahlte Betrag wird voll vom steuerbaren Einkommen abgezogen.
- Voraussetzung: AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Einzahlung bis spätestens 31. Dezember auf dem 3a-Konto.
- Maximalbetrag 2026: mit Pensionskasse CHF 7'258; ohne Pensionskasse (z. B. Selbstständige) 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288.
- Spareffekt: Bei vollem Einzahlen von CHF 7'258 und einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sparst du rund CHF 2'177 pro Jahr.
2. Pensionskasseneinkauf – grosse Beträge, gestaffelt
Wer in der 2. Säule eine Beitragslücke hat (etwa wegen Auslandsaufenthalt, Studium oder tieferem früheren Lohn), kann sich freiwillig einkaufen. Der Einkauf ist voll abzugsfähig und betrifft oft fünfstellige Beträge.
- Voraussetzung: vorhandenes Einkaufspotenzial laut Vorsorgeausweis. Nach einem Einkauf gilt eine dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge.
- Spareffekt: Ein Einkauf von CHF 20'000 bei 30 Prozent Grenzsteuersatz spart rund CHF 6'000.
- Tipp: Den Einkauf über mehrere Jahre staffeln, statt alles auf einmal – so brichst du die Steuerprogression in jedem Jahr neu und holst mehr heraus.
3. Berufskosten – Pauschale oder effektiv
Wer unselbstständig erwerbstätig ist, darf die berufsbedingten Auslagen abziehen. Für die übrigen Berufskosten gilt bei der direkten Bundessteuer eine Pauschale von 3 Prozent des Nettolohns (mindestens CHF 2'000, höchstens CHF 4'000). Wer höhere effektive Kosten nachweist, zieht diese ab.
- Voraussetzung: unselbstständige Erwerbstätigkeit; effektive Kosten mit Belegen.
- Spareffekt: je nach Lohn schnell mehrere Hundert Franken Steuerersparnis.
4. Fahrkosten / Pendlerabzug
Der Arbeitsweg ist abziehbar – bei der direkten Bundessteuer allerdings gedeckelt auf CHF 3'200 pro Jahr. Mit dem ÖV gilt das effektive Abonnement, beim Auto braucht es einen triftigen Grund (z. B. fehlende ÖV-Verbindung, grosse Zeitersparnis).
- Voraussetzung: Arbeitsweg ausserhalb des Wohnorts; ÖV-Abo oder begründete Autonutzung.
- Achtung: Viele Kantone kennen tiefere oder höhere Limiten als der Bund. Massgebend ist die kantonale Wegleitung.
5. Auswärtige Verpflegung
Wer aus beruflichen Gründen nicht zu Hause essen kann, zieht die Mehrkosten der Verpflegung ab – bei der Bundessteuer CHF 15 pro Tag bzw. CHF 3'200 pro Jahr. Bietet der Arbeitgeber eine vergünstigte Kantine, halbiert sich der Ansatz.
- Voraussetzung: auswärtige Arbeitsstelle, kein Heimweg über Mittag möglich.
6. Weiterbildungskosten
Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung ist abziehbar – seit der Neuregelung bis CHF 13'000 pro Jahr bei der direkten Bundessteuer. Erfasst sind Kurse, die deiner beruflichen Tätigkeit dienen oder einen Berufswechsel ermöglichen (ab Sekundarstufe II).
- Voraussetzung: berufsorientierter Charakter; Belege (Kursrechnungen, Prüfungsgebühren).
- Spareffekt: Eine CHF 8'000 teure Weiterbildung bei 30 Prozent Grenzsteuersatz senkt die Steuer um rund CHF 2'400.
7. Krankheits- und Unfallkosten
Selbst getragene Krankheits- und Unfallkosten sind abziehbar, soweit sie einen Selbstbehalt von 5 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen. Dazu zählen Zahnarzt, Brille, Franchise, Selbstbehalt der Krankenkasse, Medikamente und Spitalkosten – aber nur, wenn sie nicht von der Versicherung zurückerstattet werden.
- Voraussetzung: Kosten über der 5-Prozent-Schwelle; Belege sammeln.
- Tipp: Grössere Behandlungen (z. B. Zahnarzt) wenn möglich in einem Steuerjahr bündeln, damit die Schwelle überschritten wird.
8. Kinder- und Familienabzüge
Für jedes minderjährige oder in Ausbildung stehende Kind gibt es bei der direkten Bundessteuer einen Kinderabzug von CHF 6'700. Dazu kommen oft kantonale Abzüge sowie der Abzug für Drittbetreuung (Kita, Tagesmutter): bei der Bundessteuer bis CHF 25'500 pro Kind.
- Voraussetzung: Kinder im eigenen Haushalt bzw. Unterhaltspflicht; bei Drittbetreuung erwerbstätige Eltern und Belege.
- Spareffekt: Die Kombination aus Kinder- und Betreuungsabzug entlastet Familien je nach Kanton um mehrere Tausend Franken.
9. Versicherungsprämien und Sparzinsen
Krankenkassen- und Lebensversicherungsprämien sowie Sparzinsen sind im Rahmen eines Pauschalabzugs abziehbar. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Maximalabzug für Verheiratete CHF 3'700, für Alleinstehende CHF 1'800, mit Zuschlägen pro Kind. Wer keine Beiträge an Säule 2 oder 3a leistet, profitiert von höheren Ansätzen.
- Voraussetzung: bezahlte Prämien; die meisten Steuerpflichtigen schöpfen den Pauschalbetrag ohnehin aus.
10. Liegenschaftsunterhalt
Eigenheimbesitzer müssen den Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuern, dürfen dafür aber Unterhaltskosten abziehen. Wahlweise gilt die Pauschale (meist 10 bis 20 Prozent des Eigenmietwerts) oder die effektiven Kosten – jedes Jahr neu wählbar.
- Voraussetzung: selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum.
- Tipp: Werterhaltende Reparaturen sind abziehbar, wertvermehrende Investitionen (z. B. Ausbau) nicht. Grössere Sanierungen lohnt es sich, auf ein Jahr mit hohem Einkommen zu legen.
11. Schuldzinsen
Private Schuldzinsen – allen voran Hypothekarzinsen – sind abziehbar. Bei der direkten Bundessteuer gilt eine Obergrenze: abziehbar sind Schuldzinsen bis zur Höhe des Vermögensertrags plus CHF 50'000.
- Voraussetzung: tatsächlich bezahlte Zinsen (Hypothek, Konsumkredit, Kreditkartenzins).
- Hinweis: Bei den aktuell tiefen Zinsen – die SNB hält den Leitzins am 18. Juni 2026 bei 0,00 Prozent – fällt dieser Abzug für viele kleiner aus als früher. Amortisationen der Hypothek sind übrigens kein Schuldzins und nicht abziehbar.
12. Spenden und Parteibeiträge
Zuwendungen an gemeinnützige, steuerbefreite Organisationen sind abziehbar – bei der direkten Bundessteuer bis 20 Prozent des Reineinkommens. Auch Parteispenden sind bis zu einem Höchstbetrag (Bund: CHF 10'400) abziehbar.
- Voraussetzung: Empfänger ist eine in der Schweiz steuerbefreite Institution; Spendenbescheinigung als Beleg.
- Tipp: Kleinspenden unter dem kantonalen Mindestbetrag (oft CHF 100) werden nicht akzeptiert – einmal jährlich gebündelt spenden lohnt sich.
Übersicht: Die wichtigsten Maximalbeträge 2026
| Abzug | Maximalbetrag Bund 2026 |
|---|---|
| Säule 3a (mit PK) | CHF 7'258 |
| Säule 3a (ohne PK) | 20 % Einkommen, max. CHF 36'288 |
| Pensionskasseneinkauf | individuelles Potenzial |
| Berufskostenpauschale | 3 % Nettolohn (max. CHF 4'000) |
| Pendlerabzug | CHF 3'200 |
| Weiterbildung | CHF 13'000 |
| Kinderabzug | CHF 6'700 / Kind |
| Drittbetreuung | CHF 25'500 / Kind |
| Spenden | 20 % Reineinkommen |
So holst du das Maximum heraus
Drei Grundsätze helfen, beim Steuern sparen mit Abzügen wirklich alles auszuschöpfen:
- Belege das ganze Jahr sammeln. Wer im April vor dem Formular sitzt und nach Quittungen sucht, lässt Abzüge liegen. Lege einen Ordner (physisch oder digital) für Spenden, Weiterbildung, Krankheitskosten und Berufsauslagen an.
- Progression brechen. Grosse Abzüge – PK-Einkauf, Weiterbildung, Sanierungen – wirken am stärksten in Jahren mit hohem Einkommen. Plane sie bewusst und staffle, wo sinnvoll.
- Kantonale Wegleitung lesen. Die Bundesbeträge sind nur die halbe Wahrheit. Maximalbeträge bei Pendler-, Betreuungs- und Liegenschaftsabzügen unterscheiden sich teils stark zwischen den Kantonen.
Massgebend sind immer die offiziellen Quellen: Die direkte Bundessteuer regelt die ESTV, die Grundlagen zur Vorsorge das BSV. Für die exakten Maximalbeträge und Pauschalen deines Kantons gilt die jeweilige Wegleitung der kantonalen Steuerverwaltung.
Stand: 2026. Dieser Beitrag ist keine Finanz- oder Steuerberatung. Alle Beträge sind eidgenössische Richtwerte (direkte Bundessteuer); kantonale Ansätze können abweichen. Massgebend sind die offiziellen Wegleitungen der Steuerverwaltungen sowie die geltende Gesetzgebung.
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Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Finanz- oder Anlageberatung.