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Steuern im Kanton Zug 2026

Zug ist der steuergünstigste Kanton der Schweiz und senkt seinen kantonalen Steuerfuss ab 2026 nochmals von 82 auf 78 Prozent. Rang 1 von 26 (Näherung, bei CHF 100'000 steuerbarem Einkommen, ledig).

Der Kanton Zug gilt seit Jahren als steuergünstigster Kanton der Schweiz – und festigt diese Position weiter. Die Einkommenssteuer setzt sich wie überall aus drei Ebenen zusammen: der eidgenössischen direkten Bundessteuer (schweizweit einheitlich), der Kantonssteuer und der Gemeindesteuer. Kanton und Wohngemeinde erheben ihre Steuer als Vielfaches der «einfachen Steuer» – dem sogenannten Steuerfuss. Genau hier liegt Zugs Stärke: Der kantonale Steuerfuss wird für die Jahre 2026 bis 2029 von 82 auf 78 Prozent gesenkt, was Privatpersonen und Unternehmen spürbar entlastet. Auch innerhalb des Kantons lohnt sich der Vergleich, denn die Gemeinden setzen ihren Fuss selbst fest; tiefsteuerliche Gemeinden wie Baar liegen klar unter teureren wie Neuheim. Ab 2026 steigen zudem Abzüge für Versicherungsprämien sowie der Personen- und Rentnerabzug. Wer in Zug wohnt, profitiert also von einer im interkantonalen Vergleich sehr tiefen Gesamtbelastung. Mitglieder der Landeskirchen zahlen zusätzlich eine Kirchensteuer; Konfessionslose sind davon befreit. Die genaue Belastung hängt stets von Wohngemeinde, Einkommenshöhe und Familiensituation ab.

Steuerbelastung nach Einkommen (Näherung)

Kombiniert Bund + Kanton + Gemeinde (Hauptort Zug), ledig, ohne Kirchensteuer – Näherungswerte.

Steuerbares EinkommenSteuerbetragGrenzsteuersatzØ-Satz
CHF 50'000CHF 1'6008.0 %3.2 %
CHF 75'000CHF 3'85013.0 %5.1 %
CHF 100'000CHF 7'10013.0 %7.1 %
CHF 150'000CHF 15'20017.0 %10.1 %
CHF 200'000CHF 24'90020.0 %12.4 %

Deinen persönlichen Grenzsteuersatz (inkl. Zivilstand und Kirchensteuer) berechnest du im Grenzsteuersatz-Rechner.

Grenzsteuer-Stufen Zug (Näherung)

CHF 0CHF 15'0000.0 %
CHF 15'000CHF 35'0002.0 %
CHF 35'000CHF 70'0008.0 %
CHF 70'000CHF 110'00013.0 %
CHF 110'000CHF 160'00017.0 %
CHF 160'000CHF 250'00020.0 %
CHF 250'00022.0 %

Das Wichtigste zum Kanton Zug

  • Steuergünstigster Kanton der Schweiz für natürliche Personen
  • Kantonaler Steuerfuss 2026–2029 von 82 % auf 78 % gesenkt
  • Grosse Unterschiede je Gemeinde – Hauptort Zug und Tiefsteuergemeinde Baar vs. teurere wie Neuheim
  • Ab 2026 höhere Abzüge für Versicherungsprämien sowie Personen- und Rentnerabzug
  • Kirchensteuer nur für Mitglieder der Landeskirchen, Konfessionslose befreit

Im Vergleich der 26 Kantone

Bei CHF 100'000 steuerbarem Einkommen (ledig, Näherung) liegt Zug auf Rang 1 von 26. Am günstigsten: Zug, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden. Am teuersten: Genf, Neuenburg, Waadt.

Alle 26 Kantone im Steuervergleich →
Grenzsteuersatz-RechnerSäule-3a-SteuerrechnerBrutto-Netto-Rechner📑12 Steuerabzüge

Häufige Fragen zu den Steuern im Kanton Zug

Wie viel Steuern zahle ich im Kanton Zug?

Das hängt von Einkommen, Wohngemeinde und Zivilstand ab. Bei CHF 100'000 steuerbarem Einkommen (ledig) liegt die kombinierte Belastung aus Bund, Kanton und Gemeinde bei rund 7.1 % – ein Näherungswert. Den persönlichen Wert berechnest du mit dem Grenzsteuersatz-Rechner.

Wie setzt sich die Steuer im Kanton Zug zusammen?

Aus der direkten Bundessteuer (schweizweit gleich), der Kantonssteuer und der Gemeindesteuer. Kanton und Gemeinde wenden dabei einen Steuerfuss auf die einfache Steuer an; für Mitglieder der Landeskirchen kommt die Kirchensteuer dazu.

Ist Zug ein steuergünstiger Kanton?

Zug ist der steuergünstigste Kanton der Schweiz und senkt seinen kantonalen Steuerfuss ab 2026 nochmals von 82 auf 78 Prozent. Im Näherungsvergleich aller 26 Kantone liegt Zug bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 (ledig) auf Rang 1 von 26.

Wie kann ich im Kanton Zug Steuern sparen?

Die wirksamsten Hebel sind Einzahlungen in die Säule 3a und freiwillige Pensionskassen-Einkäufe – beide senken das steuerbare Einkommen direkt. Wie viel die Säule 3a bei deinem Einkommen bringt, zeigt der Säule-3a-Steuerrechner.

Stand: 2026. Die Steuerbeträge sind Näherungswerte (kombiniert Bund, Kanton und Gemeinde am Hauptort, ledig, ohne Kirchensteuer); die effektive Belastung hängt von Wohngemeinde, Zivilstand und persönlichen Abzügen ab. Massgebend ist die Veranlagung der kantonalen Steuerverwaltung. Keine Steuerberatung.