Brutto-Netto erklärt: Lohnabzüge Schweiz 2026 (AHV, ALV, BVG, NBU)
Lohnabzüge Schweiz 2026 verständlich erklärt: AHV 5,3 %, ALV 1,1 %, BVG und NBU – mit Rechenbeispiel und Tabelle vom Brutto- zum Nettolohn.
Auf dem Arbeitsvertrag steht ein schöner Bruttolohn – auf dem Konto landet jeden Monat deutlich weniger. Wer in der Schweiz arbeitet, verliert je nach Situation rund 12 bis 18 Prozent des Bruttolohns durch gesetzliche Sozialabzüge, bevor überhaupt die Steuern ins Spiel kommen. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Lohnabzüge in der Schweiz 2026 vom Bruttolohn weggehen, wie hoch sie genau sind und warum die Einkommenssteuer einen Sonderweg geht. Mit einem konkreten Rechenbeispiel und einer Tabelle siehst du am Schluss genau, wie aus Brutto Netto wird.
Brutto, Netto und der Unterschied dazwischen
Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor allen Abzügen. Davon zieht der Arbeitgeber die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge direkt ab und überweist sie an die zuständigen Stellen. Was übrig bleibt, ist der Nettolohn – der Betrag, der tatsächlich auf dein Konto fliesst.
Wichtig: Der Nettolohn ist noch nicht das, was dir am Jahresende bleibt. Die Einkommenssteuer wird in den meisten Kantonen erst separat über die Steuererklärung abgerechnet (Ausnahme: Quellensteuer, dazu unten mehr). Genau hier verwechseln viele Lohnabzüge mit Steuern – das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Die obligatorischen Lohnabzüge in der Schweiz teilen sich auf drei Bereiche auf:
- AHV/IV/EO – die erste Säule der Altersvorsorge
- ALV – die Arbeitslosenversicherung
- NBU – die Nichtberufsunfallversicherung
- BVG – die berufliche Vorsorge (Pensionskasse, zweite Säule)
Die Lohnabzüge Schweiz 2026 im Detail
AHV/IV/EO: 5,3 % vom ganzen Lohn
Der grösste paritätische Abzug betrifft die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO). Als Arbeitnehmer trägst du 2026 einen Anteil von 5,3 % auf dem gesamten Bruttolohn – ohne Obergrenze. Der Arbeitgeber zahlt denselben Anteil nochmals dazu, sodass insgesamt 10,6 % an die AHV gehen.
Diese Beiträge finanzieren die spätere AHV-Rente. Zur Einordnung: Die maximale AHV-Vollrente für eine Einzelperson liegt 2026 bei CHF 2'520 pro Monat (CHF 30'240 im Jahr), das Ehepaar-Maximum bei CHF 3'780. Seit 2026 wird zudem eine 13. AHV-Rente ausbezahlt. Für die volle Rente braucht es 44 Beitragsjahre ohne Lücken. Details zu Beitragssätzen und Renten findest du beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
ALV: 1,1 % bis zum Höchstlohn
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sichert dich bei Stellenverlust ab. Dein Arbeitnehmer-Anteil beträgt 1,1 % des Bruttolohns – allerdings nur bis zu einem versicherten Jahreslohn von CHF 148'200. Auf Lohnteile darüber fällt 2026 kein ALV-Beitrag mehr an. Auch hier zahlt der Arbeitgeber die gleiche Hälfte.
NBU: rund 1 % für Unfälle in der Freizeit
Über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) bist du gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämie für Berufsunfälle (BU) zahlt vollständig der Arbeitgeber. Die Prämie für Nichtberufsunfälle (NBU) – also Unfälle in der Freizeit – wird hingegen in der Regel dir als Arbeitnehmer abgezogen.
Der NBU-Abzug liegt je nach Versicherer und Branche meist bei rund 1 % des Bruttolohns (er kann variieren). Versichert ist gegen Nichtberufsunfälle nur, wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet. 2026 sind die Suva-Prämien in der Nichtberufsunfallversicherung im Schnitt nochmals gesunken (Stand: 2026), was sich bei vielen Angestellten leicht entlastend auswirkt. Der versicherte Höchstlohn entspricht dem ALV-Maximum von CHF 148'200.
BVG: der koordinierte Lohn, altersgestaffelt
Der komplexeste Abzug ist die berufliche Vorsorge (BVG, zweite Säule). Versichert ist hier nicht der ganze Lohn, sondern nur der sogenannte koordinierte Lohn.
So funktioniert die Berechnung 2026:
- Versichert ist nur, wer mindestens CHF 22'680 im Jahr verdient (Eintrittsschwelle).
- Vom Bruttolohn wird der Koordinationsabzug von CHF 26'460 abgezogen – dieser Teil ist bereits durch die AHV abgedeckt.
- Der obere Grenzbetrag liegt bei CHF 90'720.
- Was nach Koordinationsabzug übrig bleibt, ist der koordinierte Lohn, auf dem BVG-Beiträge erhoben werden.
| Alter | Altersgutschrift (Sparbeitrag total) |
|---|---|
| 25–34 | 7 % |
| 35–44 | 10 % |
| 45–54 | 15 % |
| 55–65 | 18 % |
Warum die Einkommenssteuer separat läuft
Hier liegt das grösste Missverständnis. Die Sozialabzüge (AHV, ALV, NBU, BVG) sind Versicherungsbeiträge, keine Steuern. Sie fliessen in deine Vorsorge und Absicherung – und sind notabene vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Die Einkommenssteuer dagegen ziehen die meisten Arbeitgeber gar nicht direkt vom Lohn ab. Stattdessen deklarierst du dein Einkommen einmal jährlich in der Steuererklärung, und Bund, Kanton und Gemeinde rechnen ab. Wie viel Steuern anfallen, hängt stark vom Wohnkanton, vom Zivilstand und vom Einkommen ab – die Unterschiede zwischen den Kantonen sind beträchtlich. Die Grundlagen der direkten Bundessteuer regelt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Eine wichtige Ausnahme ist die Quellensteuer: Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (C) bekommen die Einkommenssteuer direkt vom Lohn abgezogen. Für sie erscheint also ein zusätzlicher Abzug auf der Lohnabrechnung.
Weil die Steuerlast progressiv steigt, lohnt es sich, den eigenen Grenzsteuersatz zu kennen – also den Steuersatz auf dem letzten verdienten (oder einem zusätzlich eingezahlten) Franken. Mit dem Grenzsteuersatz-Rechner siehst du, wie stark sich etwa ein Säule-3a-Beitrag oder ein PK-Einkauf steuerlich auswirkt.
Rechenbeispiel: Vom Brutto zum Netto
Nehmen wir eine alleinstehende Person, 38 Jahre alt, mit einem Bruttojahreslohn von CHF 80'000 (BVG-Altersgutschrift 10 %, hälftig geteilt = 5 % Arbeitnehmer-Anteil). So sehen die Lohnabzüge in der Schweiz 2026 aus:
| Abzug | Satz | Basis | Jahresbetrag |
|---|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 5,3 % | CHF 80'000 | CHF 4'240 |
| ALV | 1,1 % | CHF 80'000 | CHF 880 |
| NBU | ca. 1,0 % | CHF 80'000 | CHF 800 |
| BVG (AN-Anteil) | 5,0 % | CHF 53'540 (koord. Lohn) | CHF 2'677 |
| Total Sozialabzüge | CHF 8'597 | ||
| Nettolohn vor Steuern | CHF 71'403 |
In diesem Beispiel gehen rund 10,7 % des Bruttolohns für Sozialabzüge weg. Der NBU-Satz ist eine Annahme und variiert je nach Versicherer; bei höheren Löhnen oder älteren Arbeitnehmenden (höhere BVG-Staffel) steigt der Gesamtabzug. Erst vom Nettolohn von CHF 71'403 wird anschliessend – je nach Wohnort – die Einkommenssteuer berechnet.
Möchtest du es für deinen eigenen Lohn durchrechnen, nutze den Brutto-Netto-Rechner. Er berücksichtigt die aktuellen Ansätze und zeigt dir den Nettolohn auf den Franken genau.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- AHV/IV/EO (5,3 %) und ALV (1,1 %) sind die paritätischen Standardabzüge; die ALV ist bei CHF 148'200 Jahreslohn gedeckelt.
- Der NBU-Abzug (rund 1 %) trägt nur der Arbeitnehmer – die Berufsunfallprämie zahlt der Arbeitgeber.
- Beim BVG zählt nur der koordinierte Lohn, und der Abzug steigt mit dem Alter (7 % bis 18 % Altersgutschrift, hälftig geteilt).
- Die Einkommenssteuer ist kein Lohnabzug, sondern wird separat über die Steuererklärung abgerechnet – Ausnahme: Quellensteuer.
- Sozialbeiträge mindern dein steuerbares Einkommen und sind damit kein reiner Verlust.
Stand: 2026. Alle Beträge und Ansätze beziehen sich auf das Jahr 2026 (Quellen: BSV, ESTV, Suva). Der NBU-Satz ist eine Annahme und variiert je nach Versicherer und Branche. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und stellt keine Finanz- oder Steuerberatung dar.
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Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Finanz- oder Anlageberatung.