Lohnausweis verstehen: Was die Ziffern wirklich bedeuten
Lohnausweis verstehen leicht gemacht: Aufbau, wichtige Ziffern, Spesen, Geschäftsfahrzeug und Mitarbeiterbeteiligungen – so liest du das Formular 11 richtig.
Einmal im Jahr flattert er ins Haus: der Lohnausweis. Ein knappes A4-Blatt mit nummerierten Feldern, kryptischen Kreuzchen und Beträgen, die selten mit dem übereinstimmen, was du «netto» auf dem Konto hattest. Trotzdem ist dieses Dokument eines der wichtigsten für deine Steuererklärung – und Fehler darin können dich bares Geld kosten. Wer den Lohnausweis verstehen will, muss wissen, was hinter den Ziffern steckt. Dieser Ratgeber führt dich Feld für Feld durch das offizielle Formular 11 und zeigt, worauf du als Arbeitnehmer:in besonders achten solltest.
Wozu der Lohnausweis dient
Der Lohnausweis (offiziell «Formular 11») ist die vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung über alle Leistungen, die du im Kalenderjahr für deine Arbeit erhalten hast. Er ist die Grundlage für die Deklaration deines Erwerbseinkommens in der Steuererklärung – und gleichzeitig eine Kontrollurkunde für die Steuerbehörden.
Wichtig: Der Lohnausweis bildet nicht deinen Nettolohn ab, der monatlich auf dein Konto floss. Er listet das steuerbare Brutto-Einkommen und zieht davon nur die Sozialabzüge und die zweite Säule ab. Was am Schluss als «Nettolohn» auf dem Blatt steht, ist also eine steuerliche Grösse – nicht das Geld in deiner Tasche.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dir den Lohnausweis unaufgefordert auszustellen. Massgebend für das korrekte Ausfüllen ist die Wegleitung zum Lohnausweis der ESTV, die jährlich aktualisiert wird.
Der Aufbau: Kopf, Ziffern und Bemerkungen
Das Formular gliedert sich grob in drei Teile:
- Kopfbereich – Personalien (du und der Arbeitgeber), die Beschäftigungsdauer im Steuerjahr und die Felder A bis I mit Ankreuzkästchen.
- Ziffern 1 bis 15 – die eigentlichen Geldbeträge: Löhne, Nebenleistungen, Beteiligungen, Abzüge und Spesen.
- Ziffer 15 «Bemerkungen» – ein Freitextfeld für Zusatzangaben, die nirgends sonst hinpassen.
Die wichtigsten Ziffern im Klartext
Ziffer 1: Lohn
Hier steht dein Bruttolohn – die Summe aller ordentlichen Lohnzahlungen, inklusive 13. Monatslohn, Ferien- und Feiertagsentschädigungen. Das ist der grösste Betrag auf dem Formular und der Ausgangspunkt für alles Weitere.
Ziffer 2: Gehaltsnebenleistungen
Geldwerte Vorteile, die kein Bargeld sind, aber trotzdem als Einkommen gelten:
- 2.1 Verpflegung, Unterkunft: Kostenlose Mahlzeiten oder eine Dienstwohnung werden mit Pauschalansätzen bewertet.
- 2.2 Privatanteil Geschäftsfahrzeug: Darf das Firmenauto privat genutzt werden, rechnet der Arbeitgeber pro Monat 0,9 % des Kaufpreises (exkl. MWST) als Einkommen auf, also 10,8 % pro Jahr, mindestens aber CHF 150 pro Monat. Dazu unten mehr.
- 2.3 Andere Gehaltsnebenleistungen: etwa verbilligte Mitarbeiteraktien oder andere Naturalleistungen.
Ziffer 3: Unregelmässige Leistungen
Boni, Gratifikationen, Treueprämien oder Abgangsentschädigungen, die nicht zum festen Lohn gehören. Sie werden separat ausgewiesen, weil sie steuerlich teils anders behandelt werden.
Ziffer 5: Beteiligungsrechte
Bekommst du Mitarbeiteraktien oder Mitarbeiteroptionen, erscheint der geldwerte Vorteil hier. Bei Aktien ist das in der Regel die Differenz zwischen Verkehrswert und dem von dir bezahlten (oft tieferen) Preis. Zusätzlich verlangt die ESTV ein separates Beiblatt zum Lohnausweis, das die Details der Beteiligung aufschlüsselt. Behalte dieses Beiblatt gut auf – es wird in der Steuererklärung verlangt und ist später beim Verkauf der Titel relevant.
Ziffer 7: Andere Leistungen
Hier landen Leistungen von Dritten oder weitere steuerbare Zahlungen, die in keine andere Rubrik passen.
Ziffern 8 bis 10.2: die Abzüge
Jetzt wird vom Brutto abgezogen:
- Ziffer 9 – AHV/IV/EO/ALV/NBUV-Beiträge: dein Arbeitnehmer-Anteil an den Sozialversicherungen. 2026 sind das 5,3 % AHV/IV/EO sowie 1,1 % ALV (bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200) plus die Nichtberufsunfallprämie.
- Ziffer 10.1 – ordentliche BVG-Beiträge: dein laufender Pensionskassenbeitrag (zweite Säule).
- Ziffer 10.2 – BVG-Einkauf: freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Diese sind steuerlich besonders interessant, weil sie zusätzlich vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind.
Ziffer 11: Nettolohn
Brutto minus Sozial- und BVG-Abzüge ergibt den Nettolohn im steuerlichen Sinn. Genau dieser Betrag wandert in der Regel in deine Steuererklärung – nicht der Betrag, den du Monat für Monat aufs Konto bekommen hast.
Ziffer 12: Quellensteuerabzug
Bist du quellensteuerpflichtig – etwa als ausländische Arbeitskraft ohne Niederlassungsbewilligung C oder als Grenzgänger:in –, erscheint die direkt vom Lohn abgezogene Quellensteuer hier. Den genauen Tarif bestimmt der kantonale Tarifcode (A, B, C, H). Mehr dazu in unserem Artikel zur Quellensteuer in der Schweiz.
Spesen: Ziffern 13 und der Unterschied, der zählt
Spesen sind ein häufiger Stolperstein. Der Lohnausweis unterscheidet zwei Arten:
- Ziffer 13.1 – Effektive Spesen: belegmässig nachgewiesene Auslagen für Reise, Verpflegung und Übernachtung sowie «übrige effektive Spesen». Sie entschädigen tatsächlich entstandene Kosten und sind kein Einkommen.
- Ziffer 13.2 – Pauschalspesen: fixe monatliche Spesenpauschalen, etwa für Repräsentation oder Auto, sofern das kantonale Spesenreglement genehmigt ist.
Der Knackpunkt Geschäftsfahrzeug
Das Firmenauto ist der häufigste Grund für Rückfragen. Darfst du den Wagen privat nutzen, gilt:
- Der Privatanteil von 0,9 % des Kaufpreises (exkl. MWST) pro Monat wird unter Ziffer 2.2 als Einkommen aufgerechnet.
- Der Arbeitsweg gilt steuerlich als Privatnutzung und ist seit der FABI-Regelung in dieser Pauschale bereits enthalten.
- Deshalb muss im Kopf des Lohnausweises Feld F («unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort») angekreuzt werden.
Die Ankreuzfelder A bis I
Die kleinen Kästchen im Kopfbereich sind alles andere als nebensächlich – sie steuern, welche Abzüge die Steuerbehörde dir zugesteht:
| Feld | Bedeutung | Steuerliche Folge |
|---|---|---|
| F | Beförderung Wohn-/Arbeitsort gratis (z. B. Firmenauto) | Kein eigener Fahrkostenabzug |
| G | Kantinenverpflegung / Lunch-Checks verbilligt | Reduzierter Verpflegungsabzug |
| Ziffer 15 | Bemerkungen (Auslandtage, Beteiligungen etc.) | Erläuternde Zusatzangaben |
So nutzt du den Lohnausweis in der Steuererklärung
Wenn du den Lohnausweis für die Deklaration verwendest, geh in dieser Reihenfolge vor:
- Nettolohn (Ziffer 11) ins Feld «Erwerbseinkommen» übertragen.
- BVG-Einkäufe (Ziffer 10.2) prüfen – sie sind ein zusätzlicher Abzug, der oft vergessen wird.
- Beteiligungen (Ziffer 5) mit dem Beiblatt abgleichen und Wertschriften korrekt deklarieren.
- Feld F beachten: Bei angekreuztem Feld keinen Fahrkostenabzug geltend machen.
- Spesen plausibilisieren, damit es keine Rückfragen gibt.
Lohnausweis prüfen: die häufigsten Fehler
- Bruttolohn weicht ab: Vergleiche Ziffer 1 mit der Summe deiner Lohnabrechnungen. Boni gehören in Ziffer 3, nicht in Ziffer 1.
- Privatanteil Auto fehlt oder Feld F nicht gesetzt: Beides muss zusammenpassen.
- Beiblatt zu Beteiligungen fehlt: Ohne Beiblatt sind Mitarbeiteraktien nicht sauber deklarierbar.
- Pauschalspesen ohne genehmigtes Reglement: Diese können aufgerechnet werden.
Fazit
Den Lohnausweis verstehen heisst, drei Dinge auseinanderzuhalten: das steuerbare Brutto (Ziffern 1–7), die Abzüge (Ziffern 8–10) und den steuerlichen Nettolohn (Ziffer 11). Die grössten Fallen lauern beim Geschäftsfahrzeug, bei Mitarbeiterbeteiligungen und bei den Spesen. Wer diese Felder einmal verstanden hat, füllt die Steuererklärung schneller aus und vermeidet teure Rückfragen. Im Zweifel hilft ein Blick in die offizielle Wegleitung der ESTV oder die Rücksprache mit dem Arbeitgeber.
Stand: 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und stellt keine Finanz- oder Steuerberatung dar. Massgebend sind die offiziellen Bestimmungen von ESTV und admin.ch sowie deine individuelle Situation.
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Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Finanz- oder Anlageberatung.