Quellensteuer Schweiz: Wer zahlt sie und wie viel?
Quellensteuer Schweiz einfach erklärt: Wer zahlt, Tarifcodes A/B/C/H, kantonale Unterschiede und wie du via NOV bis 31.3. zu viel bezahlte Steuern zurückholst.
Während die meisten Menschen in der Schweiz ihre Einkommenssteuer einmal im Jahr über die Steuererklärung abrechnen, läuft es bei einem Teil der Erwerbstätigen anders: Die Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen, bevor das Geld überhaupt auf dem Konto landet. Diese Quellensteuer betrifft in der Schweiz vor allem ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung sowie Grenzgänger. Dieser Ratgeber zeigt dir, wer quellensteuerpflichtig ist, wie die Tarifcodes A bis H funktionieren, warum die Belastung von Kanton zu Kanton variiert – und wie du über die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) zu viel bezahlte Beträge zurückholst.
Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine besondere Form der Einkommenssteuer. Statt dass du selber eine Steuererklärung ausfüllst und am Ende eine Rechnung erhältst, zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Bruttolohn ab und überweist sie an die kantonale Steuerverwaltung. Die Steuer wird also «an der Quelle» – beim Lohn – erhoben.
Der Quellensteuerabzug deckt in einem Schritt die direkte Bundessteuer, die Kantons- und Gemeindesteuer sowie allfällige Kirchensteuern ab. Er ersetzt damit die ordentliche Veranlagung. Wichtig: Die Quellensteuer ist nicht dasselbe wie die Sozialabzüge (AHV, ALV, BVG). Wer den Unterschied zwischen Sozialbeiträgen und Steuern verstehen will, findet die Details im Ratgeber zu den Lohnabzügen Schweiz 2026.
Ein verwandter, aber völlig anderer Begriff ist die Verrechnungssteuer von 35 % auf Zinsen und Dividenden – diese kannst du über die normale Steuererklärung oder das DA-1-Formular zurückfordern. Die Quellensteuer auf Lohn hat damit nichts zu tun.
Wer ist quellensteuerpflichtig?
Die Quellensteuerpflicht hängt nicht davon ab, wie viel du verdienst, sondern von deinem ausländerrechtlichen Status und deinem Wohnsitz. Grundsätzlich gibt es zwei grosse Gruppen.
Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz, aber ohne Niederlassungsbewilligung C. Das betrifft typischerweise Personen mit:
- Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)
- Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
- Ausweis F oder N (vorläufig aufgenommene Personen, Asylsuchende)
Grenzgänger
Die zweite grosse Gruppe sind Grenzgänger: Personen, die im Ausland wohnen, aber in der Schweiz arbeiten. Sie haben in der Schweiz keinen steuerlichen Wohnsitz, ihr Erwerbseinkommen wird aber hier erzielt – deshalb wird es an der Quelle besteuert. Wie die Steuer am Ende zwischen Wohnsitz- und Arbeitsstaat aufgeteilt wird, regeln die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Liechtenstein. Diese enthalten teils Sonderregeln (etwa eine Abgeltung oder eine 4,5-%-Begrenzung) und unterscheiden sich von Land zu Land deutlich.
Wer ist nicht betroffen?
Nicht quellensteuerpflichtig sind Schweizer Staatsangehörige, Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C sowie Personen, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer beziehungsweise einer Person mit Ausweis C verheiratet sind. Diese rechnen ihre Einkommenssteuer ganz normal über die Steuererklärung ab.
Die Tarifcodes A, B, C und H
Wie hoch der Abzug ist, bestimmt der Tarifcode. Er steht auf der Lohnabrechnung und richtet sich nach deiner familiären Situation. Der Arbeitgeber muss den korrekten Code anwenden – meldet ihn die kantonale Steuerverwaltung. Die wichtigsten Codes sind:
| Code | Wer | Kurzbeschreibung |
|---|---|---|
| A | Alleinstehende | Ledig, geschieden, verwitwet – ohne Kinder im Haushalt |
| B | Verheiratete, Alleinverdiener | Ehepaar, nur eine Person erwerbstätig |
| C | Verheiratete, Doppelverdiener | Beide Ehepartner erwerbstätig |
| H | Alleinerziehende | Mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im Haushalt |
Innerhalb jedes Codes wird zusätzlich berücksichtigt, ob du kirchensteuerpflichtig bist (Zusatz «Y» für ja, «N» für nein) und wie viele Kinderabzüge dir zustehen (Ziffer nach dem Buchstaben, z.B. A0, B2, H1). Je mehr Kinderabzüge, desto tiefer der Steuersatz. Stimmt deine Kinderzahl oder dein Zivilstand nicht mit dem angewendeten Code überein, zahlst du womöglich zu viel.
Wie viel Quellensteuer zahlst du? Kantonale Unterschiede
Anders als bei der direkten Bundessteuer gibt es keinen einheitlichen Quellensteuertarif für die ganze Schweiz. Jeder Kanton stellt eigene Tariftabellen auf, die die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer bereits zusammenfassen. Deshalb kann dieselbe Person bei gleichem Lohn in Zug oder Schwyz deutlich weniger Quellensteuer zahlen als in Genf, Waadt oder Neuenburg.
Drei Faktoren bestimmen die konkrete Höhe:
- Die Höhe des Bruttolohns – der Tarif ist progressiv, höhere Löhne werden prozentual stärker belastet.
- Der Tarifcode (Familiensituation, Kinder, Kirchensteuer).
- Der Kanton, in dem du arbeitest beziehungsweise wohnst.
Die offiziellen, aktuellen Tariftabellen jedes Kantons findest du auf den Seiten der ESTV sowie der jeweiligen kantonalen Steuerverwaltung.
Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
Die Quellensteuer ist eine pauschale Lösung – sie berücksichtigt deine individuellen Abzüge wie Säule-3a-Einzahlungen, Pensionskasseneinkäufe, Weiterbildungskosten oder hohe Krankheitskosten nicht. Genau hier setzt die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) an: Sie sorgt dafür, dass quellenbesteuerte Personen am Ende gleich behandelt werden wie ordentlich veranlagte.
Wann die NOV obligatorisch ist
Eine NOV erfolgt automatisch und zwingend, wenn dein Bruttoerwerbseinkommen in einem Jahr 100'000 CHF oder mehr beträgt (massgebend ist der Bundesschwellenwert). In diesem Fall musst du eine ordentliche Steuererklärung einreichen. Die bereits abgezogene Quellensteuer wird dabei an die definitiv geschuldete Steuer angerechnet – du erhältst entweder Geld zurück oder musst nachzahlen.
Eine obligatorische NOV greift ausserdem, wenn du neben dem Lohn weiteres, nicht quellenbesteuertes Einkommen oder Vermögen hast (etwa Mieterträge, Wertschriftenerträge oder Liegenschaften).
Wann sich eine freiwillige NOV lohnt
Liegt dein Einkommen unter 100'000 CHF, kannst du eine NOV freiwillig beantragen. Das lohnt sich oft, wenn du Abzüge geltend machen kannst, welche die Quellensteuer nicht abbildet:
- Einzahlungen in die Säule 3a
- Einkäufe in die Pensionskasse
- Weiterbildungs- und Umschulungskosten
- Kinderbetreuungs- und Krankheitskosten
- Schuldzinsen oder Alimente
Die wichtige Frist: 31. März
Sowohl der Antrag auf eine freiwillige NOV als auch die einfachere Tarifkorrektur müssen bis spätestens 31. März des Folgejahres bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden. Diese Frist ist eine Verwirkungsfrist – verpasst du sie, ist der Antrag für das betreffende Steuerjahr endgültig verloren. Für das Steuerjahr 2025 ist die Frist damit der 31. März 2026.
Tarifkorrektur: der kleinere Weg
Nicht jeder Fehler rechtfertigt eine vollständige NOV. Für einfache Korrekturen gibt es die Tarifkorrektur. Sie ist sinnvoll, wenn:
- ein falscher Tarifcode angewendet wurde (z.B. Code A statt H nach einer Geburt),
- die Kinderzahl nicht stimmte,
- die Kirchensteuer zu Unrecht abgezogen wurde, oder
- der satzbestimmende Lohn falsch berechnet wurde (etwa bei Teilzeit mit mehreren Arbeitgebern).
Praktische Tipps für Quellenbesteuerte
- Prüfe deinen Tarifcode auf jeder Lohnabrechnung. Heirat, Geburt, Trennung oder ein Stellenwechsel können den richtigen Code ändern.
- Melde Veränderungen deinem Arbeitgeber sofort – er passt den Abzug nur auf Basis der gemeldeten Daten an.
- Sammle deine Belege (Säule 3a, PK-Einkauf, Weiterbildung) übers Jahr, damit du bei einer NOV nichts vergisst.
- Setze dir den 31. März als Erinnerung. Wer die Frist verpasst, verschenkt bares Geld.
- Bei zwei Arbeitgebern oder Nebenerwerb lohnt sich fast immer eine genaue Prüfung, weil der satzbestimmende Lohn oft zu tief oder zu hoch angesetzt ist.
Fazit
Die Quellensteuer in der Schweiz betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Grenzgänger. Sie wird direkt vom Lohn abgezogen, richtet sich nach dem Tarifcode (A für Alleinstehende, B/C für Verheiratete, H für Alleinerziehende) und variiert je nach Kanton deutlich. Wer Abzüge wie Säule 3a oder Pensionskasseneinkäufe geltend machen kann oder über 100'000 CHF verdient, kommt um die nachträgliche ordentliche Veranlagung nicht herum – freiwillig oder obligatorisch. Entscheidend ist die Frist: Anträge auf NOV oder Tarifkorrektur müssen bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht sein. Ein kurzer Blick auf die Lohnabrechnung kann sich Jahr für Jahr in barer Münze auszahlen.
Offizielle Quellen und Tariftabellen: ESTV, admin.ch und die kantonalen Steuerverwaltungen.
Stand: 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung.
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Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Finanz- oder Anlageberatung.