Vermögenssteuer Schweiz: Ab wann und wie viel zahlst du?
Vermögenssteuer Schweiz 2026: Ab wann fällt sie an, wie hoch sind die Promille-Sätze, was zählt zum Vermögen? Freibeträge und Kantonsvergleich erklärt.
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, das nicht nur das Einkommen, sondern auch das angesparte Vermögen jedes Jahr besteuert. Wer ein Sparkonto, ein Wertschriftendepot oder eine Liegenschaft besitzt, zahlt darauf eine jährliche Abgabe – sofern das Vermögen einen kantonalen Freibetrag übersteigt. Wie viel das ist, hängt stark vom Wohnkanton ab: Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kanton liegt das Mehrfache. Dieser Ratgeber erklärt, ab wann die Vermögenssteuer Schweiz anfällt, wie sie berechnet wird und wo sie besonders hoch oder tief ausfällt.
Was ist die Vermögenssteuer überhaupt?
Die Vermögenssteuer ist eine jährliche Steuer auf dem Nettovermögen einer natürlichen Person. Anders als die Einkommenssteuer besteuert sie nicht den Geldfluss, sondern den Bestand – also alles, was Ihnen am Stichtag (in der Regel der 31. Dezember) tatsächlich gehört, nach Abzug Ihrer Schulden.
Der entscheidende Punkt vorab: Es gibt keine eidgenössische Vermögenssteuer. Der Bund erhebt nur die direkte Bundessteuer auf dem Einkommen. Die Vermögenssteuer ist vollständig Sache der Kantone und Gemeinden. Das Resultat sind 26 unterschiedliche Tarife, Freibeträge und Bewertungsregeln. Was im einen Kanton steuerfrei bleibt, kann im Nachbarkanton bereits eine Rechnung auslösen.
International ist diese Steuer eine Seltenheit. Die meisten Länder haben ihre Vermögenssteuer abgeschafft. Die Schweiz hält daran fest – auch, weil sie im Gegenzug auf eine Besteuerung von Kapitalgewinnen im Privatvermögen weitgehend verzichtet. Wer hier ein Aktiendepot mit Kursgewinn verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Steuer; dafür wird der Depotwert Jahr für Jahr beim Vermögen erfasst.
Was zählt alles zum steuerbaren Vermögen?
Steuerbar ist grundsätzlich Ihr gesamtes weltweites Reinvermögen. Dazu gehören insbesondere:
- Bankguthaben: Lohn-, Spar- und Privatkonten, Festgeld, E-Geld auf Neobank-Konten.
- Wertschriften: Aktien, Obligationen, Fondsanteile, ETF, strukturierte Produkte – bewertet zum Kurswert per Jahresende.
- Bargeld, Edelmetalle und Kryptowährungen: Gold, Silber sowie Bitcoin und andere Coins zum Jahresendkurs.
- Liegenschaften: Eigenheime, Renditeobjekte und Bauland zum kantonalen Steuer- oder Vermögenssteuerwert (meist deutlich unter dem Marktwert).
- Fahrzeuge, Boote, Sammlungen mit erheblichem Wert.
- Rückkaufswerte von Lebensversicherungen (Säule 3b mit Sparanteil).
Schulden senken die Steuer
Besteuert wird das Netto-Vermögen. Sämtliche nachweisbaren Schulden dürfen vom Bruttovermögen abgezogen werden:
- Hypotheken auf Liegenschaften
- Privat- und Konsumkredite, Leasingverbindlichkeiten
- Studien- und Ausbildungsdarlehen
- offene Steuerschulden und Rechnungen am Stichtag
Ab wann zahlt man? Die kantonalen Freibeträge
Die Vermögenssteuer greift nicht ab dem ersten Franken. Jeder Kanton kennt einen steuerfreien Sockelbetrag, unterhalb dessen gar keine Steuer anfällt. Diese Freibeträge unterscheiden sich stark und gelten meist getrennt für Alleinstehende und Verheiratete, oft ergänzt um Zuschläge pro Kind.
Grob lassen sich folgende Grössenordnungen festhalten (illustrativ, kantonal abweichend):
| Situation | Typischer steuerfreier Sockel |
|---|---|
| Alleinstehende | rund CHF 50'000 – 100'000 |
| Verheiratete / eingetragene Partner | rund CHF 100'000 – 200'000 |
| Zuschlag pro Kind | rund CHF 10'000 – 50'000 |
Wichtig: Wer mit seinem Vermögen knapp über dem Freibetrag liegt, zahlt nur auf den übersteigenden Teil Steuern. Die ersten Tausend Franken über der Grenze lösen also eine sehr kleine Steuer aus, nicht plötzlich eine grosse.
Wie hoch ist die Steuer? Sätze in Promille
Die Vermögenssteuersätze werden in Promille (‰) ausgedrückt, nicht in Prozent – das ist der erste Hinweis darauf, dass die Belastung pro Franken klein ist. Die meisten Kantone arbeiten mit einem progressiven Tarif: Je höher das Vermögen, desto höher der Promille-Satz auf den oberen Teilen.
Als grobe Orientierung bewegen sich die effektiven Sätze (Kanton und Gemeinde zusammen) je nach Wohnort und Vermögenshöhe zwischen rund 1 und 9 Promille. Das bedeutet:
- Bei einem steuerbaren Vermögen von CHF 100'000 reden wir je nach Kanton über eine Steuer von grob CHF 100 bis 500 pro Jahr.
- Bei CHF 500'000 über rund CHF 1'000 bis 3'500.
- Bei CHF 1'000'000 über rund CHF 2'000 bis 8'000 – die Spannweite zwischen günstigen und teuren Kantonen ist hier am grössten.
Günstige und teure Kantone
Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind beträchtlich. Tendenziell gilt:
Eher günstig für Vermögen sind die Innerschweizer Kantone wie Nidwalden, Schwyz, Zug und Obwalden sowie Appenzell Innerrhoden. Sie kombinieren tiefe Sätze mit einer insgesamt steuergünstigen Politik und ziehen damit gezielt vermögende Personen an. Auch Zürich ist beim Vermögen vergleichsweise moderat.
Eher teuer sind traditionell Kantone wie Genf, Waadt, Basel-Landschaft, Bern und das Tessin. In Genf etwa kann die kombinierte Belastung aus Kanton und Gemeinde bei grossen Vermögen deutlich höher ausfallen als in der Zentralschweiz.
Ein konkretes Bild: Eine alleinstehende Person mit einem steuerbaren Vermögen von einer Million Franken zahlt in einem günstigen Innerschweizer Kanton oft nur einen Bruchteil dessen, was in Genf oder Waadt fällig würde – die Differenz kann mehrere Tausend Franken pro Jahr betragen. Über Jahrzehnte summiert sich das erheblich. Eine detaillierte Gegenüberstellung der gesamten Steuerbelastung – Einkommen und Vermögen – finden Sie im Steuervergleich der Kantone 2026.
Trotzdem gilt: Der Wohnort sollte nie allein wegen der Vermögenssteuer gewählt werden. Sie ist nur ein Baustein neben Einkommenssteuer, Mieten, Pendelwegen und Lebensqualität. Für die meisten Haushalte fällt die Einkommenssteuer deutlich stärker ins Gewicht als die Vermögenssteuer.
Wie das Vermögen bewertet wird
Bei Bargeld und Bankkonten ist die Bewertung einfach: Es gilt der Saldo am 31. Dezember. Bei Wertschriften ist der Kurs- oder Steuerwert per Jahresende massgebend; die Eidgenössische Steuerverwaltung führt dazu eine offizielle Kursliste.
Komplizierter ist es bei Liegenschaften. Sie werden nicht zum Verkehrswert, sondern zu einem kantonalen Steuerwert (amtlicher Wert, Vermögenssteuerwert) erfasst, der oft 60 bis 80 Prozent des Marktwerts beträgt. Das entlastet Eigenheimbesitzer beim Vermögen – steht aber im Zusammenhang mit dem Eigenmietwert 2026, der das Wohneigentum auf der Einkommensseite belastet.
Kryptowährungen behandelt die Steuerverwaltung wie Vermögen: Massgebend ist der Jahresendkurs gemäss ESTV-Kursliste oder einer gängigen Handelsplattform. Wer Bitcoin oder andere Coins hält, muss diese im Wertschriftenverzeichnis deklarieren.
Vermögenssteuer und Verrechnungssteuer nicht verwechseln
Häufig werden zwei Dinge durcheinandergebracht. Die Vermögenssteuer belastet den Bestand Ihres Vermögens. Die Verrechnungssteuer von 35 Prozent dagegen wird auf Zinsen und Dividenden erhoben und direkt an der Quelle abgezogen – sie ist aber rückforderbar, sobald Sie die entsprechenden Erträge korrekt in der Steuererklärung deklarieren (ESTV). Wer also Konten und Depots sauber angibt, bekommt die Verrechnungssteuer vollständig zurück und zahlt am Ende nur Einkommens- und Vermögenssteuer.
Genau deshalb lohnt sich eine vollständige Deklaration: Sie verhindert nicht nur Ärger mit dem Steueramt, sondern holt auch die einbehaltene Verrechnungssteuer zurück. Welche weiteren Posten Sie geltend machen können, zeigt der Beitrag zu den Steuerabzügen 2026.
So senken Sie Ihre Vermögenssteuer legal
Die Vermögenssteuer lässt sich mit ein paar bewährten Hebeln optimieren:
- Säule 3a maximal nutzen. Einzahlungen (2026 bis CHF 7'258 mit Pensionskasse) sind vom steuerbaren Vermögen ausgenommen und senken zugleich das Einkommen.
- Schulden korrekt deklarieren. Jede Hypothek, jeder Kredit und jede offene Steuerschuld am Stichtag mindert das Nettovermögen.
- Stichtag im Blick behalten. Massgebend ist der 31. Dezember. Wer eine grössere Anschaffung ohnehin plant, beeinflusst damit auch den Vermögensstand zum Jahresende.
- Wohnort bewusst – aber gesamthaft – wählen. Die Vermögenssteuer ist nur ein Faktor; entscheidend ist die Gesamtbelastung.
Zinsumfeld 2026 als Kontext
Das aktuelle Zinsumfeld macht die Vermögenssteuer für Sparende spürbarer. Die Schweizerische Nationalbank hat ihren Leitzins am 19. Juni 2026 erneut bei 0,0 Prozent belassen (SNB). Sparkonten werfen damit kaum Zins ab – die Vermögenssteuer auf dem gleichen Guthaben fällt aber trotzdem an. Real kann ein grosses, unverzinstes Sparkonto deshalb netto an Wert verlieren: kein Zinsertrag, dafür jährliche Vermögenssteuer und Inflation. Das ist ein Argument dafür, nicht beliebig viel Geld auf dem Konto liegen zu lassen, sondern es breit anzulegen.
Fazit
Die Vermögenssteuer Schweiz ist eine jährliche kantonale Abgabe auf dem Nettovermögen – also auf Konten, Wertschriften, Liegenschaften und Kryptowährungen, abzüglich aller Schulden. Sie fällt erst über einem kantonalen Freibetrag an und wird in Promille berechnet, weshalb sie pro Franken klein bleibt. Für die meisten Haushalte ist sie moderat; bei grossen Vermögen und in teuren Kantonen wie Genf oder Waadt wird sie aber spürbar. Wer die Säule 3a nutzt, seine Schulden sauber deklariert und seine Erträge vollständig angibt, hält die Belastung tief und holt zugleich die Verrechnungssteuer zurück.
Verbindlich ist immer das kantonale Steuergesetz. Eine offizielle Übersicht über das Schweizer Steuersystem bietet die ESTV; allgemeine Informationen finden Sie zudem auf admin.ch.
Stand: 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und stellt keine Finanz- oder Steuerberatung dar. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an das kantonale Steueramt oder eine Fachperson.
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Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Finanz- oder Anlageberatung.